

Der FC Basel 1893 verstärkt seine seit Jahren angewandten Bemühungen, im Umgang mit seinen Fans neben repressiven Massnahmen auch integrativ zu wirken, mit einem weiteren Konzept. In Zusammenarbeit mit „Fanarbeit Basel“, wie inzwischen das frühere „Fanprojekt Basel“ heisst, und nach Gutheissung der Verbands- und Polizei-Behörden führt der FCB das so genannte „Programm 2. Chance“ ein.
Dieses Programm sieht vor, Fans, die sich Verstösse gegen Gesetze, Stadionordnungen oder Verbandsregeln zuschulde haben kommen lassen und mit einem Stadionverbot belegt wurden, unter bestimmten Bedingungen eine zweite Chance zu geben, die es den Betroffenen ermöglicht, schon vor Ablauf des Stadionverbots die Heimspiele des FC Basel zu besuchen. Das Stadionverbot bleibt damit im Prinzip bestehen, wird aber – ausschliesslich nur für die Heimspiele – im Sinn des Präventivgedankens gemildert.
Dieses Programm umfasst im Wesentlichen die folgenden Punkte:
Grundvoraussetzungen für einen Antrag auf Aufnahme ins „Programm 2. Chance“ sind dabei die folgenden:
Jene FCB-Fans, gegen die ein Stadionverbot verhängt wurde und die die erwähnten Grundvoraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Aufnahme in das „Programm 2. Chance“ stellen. Ein Anhörungsgremium, zusammengesetzt aus dem Sicherheitsverantwortlichen, einer Person der Klubleitung des FC Basel 1893 sowie eine Vertretung von „Fanarbeit Basel“ entscheiden nach einem Gespräch mit der betroffenen Person über die Aufnahme in das Programm.
Der FC Basel 1893 erhofft sich mit diesem Programm, das bereits in Bern und Luzern erfolgreich angewandt sind, eine weitere konstruktive und qualitative Verbesserung in der Fanarbeit. Der genaue Wortlaut und die genauen Bedingungen sind ab sofort unter Programm 2. Chance und unter www.fanarbeit-basel.ch abrufbar.