Startseite
Kontakt
Sitemap
Impressum
+++  Tippspielgewinner zur Partie FCB - GC gab es diesmal keine...  +++
FCB Inside
Mi. 16.05.2012 20:30
Schweizer Cup
FC Basel
FC Luzern
FC Basel
FC Luzern
Sa. 12.05.2012
Axpo Super League
FC Basel
6:3
Grasshopper Club
FC Basel
Grasshopper Club
 
Pl.
Verein
Sp.
Pt.
01
FC Basel
32
74
02
FC Luzern
32
51
03
BSC Young Boys
32
45
04
Servette FC
33
45
05
FC Thun
32
40
06
FC Zürich
32
35
07
Lausanne-Sport
33
27
08
Grasshopper Club
32
26
09
FC Sion
32
17
10
Xamax
18
26
05.03.2009 | FC Basel 1893
FCB führt in der Fanarbeit das „Programm 2. Chance“ ein

Der FC Basel 1893 verstärkt seine seit Jahren angewandten Bemühungen, im Umgang mit seinen Fans neben repressiven Massnahmen auch integrativ zu wirken, mit einem weiteren Konzept. In Zusammenarbeit mit „Fanarbeit Basel“, wie inzwischen das frühere „Fanprojekt Basel“ heisst, und nach Gutheissung der Verbands- und Polizei-Behörden führt der FCB das so genannte „Programm 2. Chance“ ein.

Anzeige

Dieses Programm sieht vor, Fans, die sich Verstösse gegen Gesetze, Stadionordnungen oder Verbandsregeln zuschulde haben kommen lassen und mit einem Stadionverbot belegt wurden,  unter bestimmten Bedingungen eine zweite Chance zu geben, die es den Betroffenen ermöglicht, schon vor Ablauf des Stadionverbots die Heimspiele des FC Basel zu besuchen.  Das Stadionverbot bleibt damit im Prinzip bestehen, wird aber – ausschliesslich nur für die Heimspiele – im Sinn des Präventivgedankens gemildert.

Dieses Programm umfasst im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • Der Besuch der Heimspiele des FC Basel 1893 ist erlaubt. Der FC Basel 1893 verzichtet deshalb trotz des im Prinzip aufrecht gehaltenen Stadionverbotes ausdrücklich auf eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
  • Die am Programm teilnehmende Person meldet sich in einem definierten Zeitrahmen vor und nach dem jeweiligen Heimspiel bei einem Mitarbeitenden von „Fanarbeit Basel“, der oder die nach jedem Heimspiel einen kurzen Meldebericht an den Sicherheitsverantwortlichen des Spiel erstattet.
  • Die teilnehmende Person kann fakultativ zu einem Arbeitseinsatz für „Fanarbeit Basel“, für den FC Basel 1893 oder für das Stadion St. Jakob-Park aufgeboten werden. Die Begleitung dieses Einsatzes findet durch „Fanarbeit Basel“ statt.
  • Die teilnehmende Person wird während des Programms durch die Mitarbeitenden von „Fanarbeit Basel“ begleitet. „Fanarbeit Basel“ erstattet über den Programmverlauf jeder teilnehmenden Person einen halbjährlichen Bericht an den Sicherheitsverantwortlichen.

Grundvoraussetzungen für einen Antrag auf Aufnahme ins „Programm 2. Chance“ sind dabei die folgenden:

  • Das Stadionverbot durfte nicht infolge einer Verhaltensweise, die als Offizialdelikt qualifiziert war und wodurch Drittpersonen in ihrer körperlichen oder psychischen Integrität (z.B. durch rassistische, antisemitische oder sexistische Aussagen) verletzt worden sind, ausgesprochen worden sein.
  • Das Stadionverbot muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Monate in Kraft gewesen sein.


Jene FCB-Fans, gegen die ein Stadionverbot verhängt wurde und die die erwähnten Grundvoraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Aufnahme in das „Programm 2. Chance“ stellen. Ein Anhörungsgremium, zusammengesetzt aus dem Sicherheitsverantwortlichen, einer Person der Klubleitung des FC Basel 1893 sowie eine Vertretung von „Fanarbeit Basel“ entscheiden nach einem Gespräch mit der betroffenen Person über die Aufnahme in das Programm.

Der FC Basel 1893 erhofft sich mit diesem Programm, das bereits in Bern und Luzern erfolgreich angewandt sind, eine weitere konstruktive und qualitative Verbesserung in der Fanarbeit. Der genaue Wortlaut und die genauen Bedingungen sind ab sofort unter Programm 2. Chance und unter www.fanarbeit-basel.ch abrufbar.
 

Novartis
Pirelli Grieder VW Nike Basler Kantonalbank
Basler Versicherung Muba Europa Park Sympany hello ASAG