Die Clubleitung des FC Basel 1893 bedauert ausserordentlich, dass die 126. ordentliche Generalversammlung auf schriftlichem Weg erfolgen muss. Es war der Clubleitung von Anfang an wichtig, an dieser GV den direkten Dialog mit den Vereinsmitgliedern zu führen. Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie ist dies nun leider nicht möglich und wir sind gezwungen, auf den schriftlichen Weg auszuweichen.
Die Vereinsmitglieder des FC Basel 1893 haben weiterhin bis am 30. Oktober 2020 Zeit, allfällige Anträge gemäss dem persönlich zugestellten GV-Einladungsschreiben schriftlich beim FCB einzureichen. Nach der Sammlung dieser Anträge wird die FCB-Clubleitung die Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufbereiten und diese den Vereinsmitgliedern zukommen lassen.
Der Clubleitung ist es sehr wichtig, dass alle Vereinsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen können. Die Frist, um diese Unterlagen zu studieren und auszufüllen, wurde aufgrund der Zeitknappheit deshalb zugunsten der Vereinsmitglieder über den 9. November hinaus verlängert. Die ausgefüllten Wahl- und Abstimmungsunterlagen müssen sodann bis spätestens am Freitag, 13. November 2020 beim FCB eingegangen sein. Am Montag darauf, am 16. November, werden die eingegangenen Wahl- und Abstimmungsunterlagen ausgewertet und die Beschlüsse protokolliert sowie danach veröffentlicht.
Über die detaillierten Abläufe und Fristen werden die Vereinsmitglieder des FC Basel 1893 zeitnah auf dem schriftlichen Weg zusammen mit den Wahl- und Abstimmungsunterlagen persönlich informiert.