Der FC Basel 1893 verurteilt Fangewalt jeglicher Art aufs Schärfste und setzt sich intensiv dafür ein, dieser wenn immer möglich präventiv zu begegnen und individuelle Verfehlungen konsequent zu sanktionieren. Dabei setzt der Club auf den ständigen Austausch mit der eigenen Fanszene, der Fanarbeit Basel und auf den konstruktiven Dialog mit den Behörden – aus Sicht des FCB ist allein dieser Weg zielführend und erfolgversprechend.
Die nun von den Behörden verhängte Kollektivstrafe der Teil-Sektorsperre lehnt der FCB – wie das Kaskadenmodell als Ganzes – aus rechtlicher, ethischer und moralischer Sicht entschieden ab. Der Kanton Basel-Stadt ist dem erweiterten Konkordat mit gutem Grund nicht beigetreten, umso erstaunlicher ist, dass es nun trotzdem auf den FC Basel angewandt wird. Das Kaskadenmodell setzt auf pauschale Kriminalisierung von Fussballfans, Kausalhaftung sowie Kollektivstrafen und ist deshalb nicht akzeptabel. Es ist weder mit der FCB-Club-Charta vereinbar noch verhältnismässig oder zielführend. Absolut zu verurteilende Einzelfälle wie jener am Samstagabend in Zürich lassen sich mit solchen Strafen nicht verhindern – auf öffentlichem Grund ist dies die Aufgabe der Polizei. Und die Täterermittlung sowie die Strafverfolgung obliegen ausschliesslich den Strafverfolgungsbehörden. Da es gemäss Medienberichten bei den Ausschreitungen keine Verletzten gab, wäre die Stufe 3 des Kaskadenmodells im Übrigen nicht einmal dann einschlägig, wenn das Modell verfassungs- und gesetzeskonform wäre.
Eingriff in verfassungsmässige Rechte
Die in diesem Fall erneut angewandte Kausalhaftung ist stossend, weil nach Schweizer Recht in der Regel ein Verschulden für das Begründen einer Haftung vorausgesetzt ist. Von diesem Grundsatz wird abgewichen und die Verantwortung für Verfehlungen von Dritten vollständig auf den FC Basel abgeschoben. Der FCB hat aber als Club ausserhalb seines Stadionperimeters keine Einflussmöglichkeiten auf das Verhalten einzelner Personen und verfügt zudem weder über die Mittel noch über die notwendigen Kompetenzen, um gegenüber irgendjemandem ausserhalb seines rechtlichen Herrschaftsbereiches Anweisungen zu erteilen oder Massnahmen durchzusetzen.
Die Sanktion der Teil-Sektorsperre stellt darüber hinaus einen schweren Eingriff in die Grundrechte, insbesondere in die Wirtschaftsfreiheit, des FC Basel 1893 dar, für welchen es keine ausreichend demokratisch legitimierte gesetzliche Grundlage gibt, welcher nicht geeignet ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen und welcher klar nicht verhältnismässig ist. Die Sperrung und das Veranlassen eines vollständigen Stopps des Ticketverkaufs beschneiden den Club in seiner wirtschaftlichen Freiheit und sind auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kritisch zu betrachten. Der FCB kann dadurch seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unbescholtenen Saisonkarteninhaber:innen nicht nachkommen und erleidet durch den Stopp des Einzelticket-Verkaufs einen beträchtlichen finanziellen Schaden.
Die Konsequenz
Alle Saisonkarten und Einzeltickets im Sektor D-Parkett haben für die Partie am Ostermontag keine Gültigkeit, der untere Teil der Muttenzerkurve bleibt geschlossen. Tickets für dieses Spiel dürfen per sofort keine mehr verkauft werden. Dies tut dem FCB selbstredend enorm leid, der Club kann aber keine Verantwortung für die massiven Verfehlungen einer kleinen Gruppe Dritter übernehmen. Der FCB selbst erleidet dadurch einen empfindlichen finanziellen Schaden und die Aktion der gewaltbereiten Personen in Zürich verursacht für alle Beteiligten ausschliesslich Aufwand und Ärger – notabene in der absolut entscheidenden Phase der Saison.
Ausblick
Abschliessend verlangt der FCB endlich eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden und das Einschlagen neuer Wege zur Lösungsfindung, um gewaltbereite und gewalttätige Einzelpersonen im Rahmen der Einzeltäterverfolgung konsequent identifizieren und bestrafen zu können. Das Abschieben dieser Verantwortung auf die Clubs erachtet der FCB als verfassungswidrig und unfair.