Nachfolgend lesen Sie eine Medienmitteilung des Schweizerischen Fussballverbands vom 30. April 2020.
Nachfolgend lesen Sie eine Medienmitteilung des Schweizerischen Fussballverbands vom 30. April 2020.
Der Zentralvorstand des SFV hat heute im Rahmen einer Telefonkonferenz beschlossen, alle derzeit ausgesetzten Meisterschafts- und Cupwettbewerbe der Saison 2019/20 mit Ausnahme der Raiffeisen Super League, der Brack.ch Challenge League und des Helvetia Schweizer Cups abzubrechen und diese Wettbewerbe nicht zu werten. Beim FC Basel 1893 ist davon der Spielbetrieb der gesamten Frauen- und Nachwuchsabteilung betroffen.
Der Zentralvorstand hat diesen Entscheid nach gründlicher Prüfung aller möglichen Szenarien mit Zustimmung der drei Abteilungen des SFV (Swiss Football League, Erste Liga und Amateur Liga) und der 13 Regionalverbände getroffen und einstimmig gefasst.
Hauptgründe für den Entscheid
Der Bundesrat hat gestern bekannt gegeben, dass Fussballspiele in der Schweiz frühestens am 8. Juni wieder möglich sein werden, und dies auch nur, so die Medienmitteilung des Bundesrates, «in Ligen mit übermässig professionellem Spielbetrieb», was ausschliesslich auf die Raiffeisen Super League und die Brack.ch Challenge League zutrifft. Auch für Trainings, die ab dem 11. Mai grundsätzlich wieder möglich sein sollen, gelten bis auf Weiteres massive Einschränkungen, insbesondere ausserhalb des Leistungssports (maximal fünf Personen, kein Körperkontakt). Entsprechend ist ein Abbruch der laufenden Saison alternativlos. Ob und wie der Spielbetrieb der Raiffeisen Super League und der Brack.ch Challenge League unter den neu definierten Auflagen des Bundesrats weitergeführt wird, entscheidet die Swiss Football League nach Konsultation der betroffenen Vereine.
Folgen des Abbruchs und Wertung der Wettbewerbe
Auf Basis des Regelwerks des SFV sowie einer externen rechtlichen Expertise gilt für alle abgebrochenen Wettbewerbe:
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für diese Wertung bildet das Wettspielreglement. Dieses gründet auf dem Prinzip, dass Sportentscheide (Titelvergabe, Auf- und Abstiegsentscheidungen, etc.) jeweils am Ende einer vollständigen Saison gefällt werden. Dies entspricht dem Grundprinzip der Anerkennung der sportlichen Leistung im Sport, dass bis zur letzten Sekunde alles noch möglich ist und Entscheide nicht vor dem Schlusspfiff und grundsätzlich auf dem Spielfeld und nicht am grünen Tisch gefällt werden sollen. Eine Titelvergabe oder die Bestimmung von Auf- und Absteigern nach einer abgebrochenen Saison würde somit nicht dem Wettspielreglement entsprechen.
Die vom Entscheid betroffenen Wettbewerbe
Vom Entscheid betroffen sind die Wettbewerbe des SFV selbst (insbesondere Frauen NLA und NLB; Schweizer Cup der Frauen; Junioren-Spitzenfussball und Footeco; Futsal), der Ersten Liga (Cerutti il Caffè Promotion League und 1. Liga), der Amateur Liga (2. Liga interregional und 1. Liga Frauen) sowie alle Wettbewerbe aller Kategorien der Regionalverbände (Aktive der Männer und Frauen, Senioren sowie Junioren der Männer und Frauen, Juniorinnen- und Junioren-Breitenfussball).
Die vom Entscheid ausgenommenen Wettbewerbe
Für die Raiffeisen Super League, die Brack.ch Challenge League und den Helvetia Schweizer Cup wird eine Weiterführung des Spielbetriebs im Rahmen der behördlichen Vorgaben angestrebt. Dazu finden zur Zeit Abklärungen statt. Da es keinen Aufsteiger aus der Cerutti il Caffè Promotion League geben wird, steht unabhängig davon, ob die Saison zu Ende gespielt werden kann oder nicht bereits fest, dass kein Klub aus der Brack.ch Challenge League absteigt.
SFV-Präsident Dominique Blanc zum Entscheid des Zentralvorstands
«Es tut weh, aber angesichts der derzeitigen Lage war der mit grossen finanziellen Einbussen auf allen Stufen verbundene Entscheid alternativlos. Die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler und das Gemeinwohl gehen vor. Abgesehen von gesundheitlichen Risiken hätte es einer logistisch unlösbaren Grossaufgabe entsprochen, für die zehntausenden ausgefallenen Meisterschaftsspiele Nachholtermine nach Mitte Juni oder noch später zu finden. Eine Verlängerung der Saison über den Sommer hinaus wiederum hätte die nächste Saison zu stark beeinträchtigt. Damit haben nun alle Planungssicherheit. Bei der Frage der Wertung der Saison oder eben nicht schreibt uns das Wettspielreglement vor, was gilt. Wir bedauern, dass nun einige Klubs um die möglichen Früchte einer bis dato guten Saison gebracht werden.»
Weiteres Vorgehen Trainingsbetrieb
Auf Basis des Bundesratsentscheids vom Mittwoch ist es allen Fussballclubs in der Schweiz erlaubt ab dem 11. Mai wieder in Kleingruppen ohne Körperkontakt zu trainieren. Der SFV begrüsst diesen Entscheid und hat zur Durchführung solcher Trainings ein Schutzkonzept erstellt. Dieses Konzept bedarf noch der Genehmigung der zuständigen Behörden, anschliessend wird es den Klubs kommuniziert werden. Dieses Konzept sieht vor, unter welchen Bedingungen und Auflagen ein Training in Kleingruppen durchgeführt werden kann. Der SFV überlässt es den Vereinen, ob sie Trainings in Kleingruppen und ohne Körperkontakt im Rahmen des Schutzkonzepts trotz Saisonabbruch durchführen wollen oder nicht.
Start Saison 2020/2021
Über den Beginn der Saison (Meisterschafts- und Cupwettbewerbe) 2020/21 wird unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben so früh wie möglich entschieden.
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