Wichtige Fragen und Antworten zur GV des FC Basel 1893

Samstag, 07.11.2020 // 16:17 Uhr

Die Mitglieder des Vereins FC Basel 1893 haben jüngst die Abstimmungs- und Wahlunterlagen für die 126. ordentliche Generalversammlung erhalten, welche dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Veranstaltungsverboten auf schriftlichem Weg durchgeführt wird.

Mit den vorliegenden «FAQ» möchte die Clubleitung die Mitglieder über den Ablauf der Generalversammlung und der schriftlichen Stimmabgabe informieren. Hier finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die 126. ordentliche Generalversammlung.

Wie funktioniert die briefliche Abstimmung?

 

Die Vereinsmitglieder üben ihr Stimm- und Wahlrecht aus, indem sie die Stimm- und Wahlzettel ausfüllen, ins beigelegte Couvert für die briefliche Stimmabgabe legen und diese – zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis – an den FCB zurückschicken. Den Unterlagen liegt ein vorfrankiertes Rückantwortcouvert bei.

 

Die Stimm- und Wahlzettel sowie der vom Mitglied unterzeichnete Stimmrechtsausweis müssen dem FCB bis am 13. November 2020 zugehen.

 

Ganz wichtig: Verspätet eingegangene Stimmen werden nicht berücksichtigt. Auch Wahl- und/oder Stimmzettel ohne unterzeichneten Stimmrechtsausweis sind ungültig.

 

Welche Unterlagen wurden den Mitgliedern zugestellt?

 

Der FCB hat den stimmberechtigten Mitgliedern umfangreiche Wahl- und Abstimmungsunterlagen zukommen lassen. Diese bestehen aus folgenden Dokumenten: Vier Stimmzettel, vier Wahlzettel, eine Broschüre mit allen Anträgen und Erläuterungen (sogenanntes «Abstimmungsbüchlein») sowie eine Broschüre mit Anträgen und Wortmeldungen der Mitglieder sowie Vorstellung aller Kandidaten für die Wahl in den Vorstand.

 

Mitglieder, die in diesem Jahr noch nicht stimmberechtigt sind, haben die Broschüren zu den Anträgen und zu den Kandidatinnen/Kandidaten erhalten, nicht jedoch die Stimm- und Wahlzettel.

 

Warum erhalte ich so viele Unterlagen?

 

Die eingegangenen Anträge der Mitglieder machen es notwendig, die ganzen Abstimmungen und Wahlen kaskadenartig zu gestalten, was das ganze Prozedere verkompliziert und dazu geführt hat, dass die Wahl- und Abstimmungszettel sowie das Abstimmungsbüchlein sehr umfassend ausgefallen sind.

 

Dies wäre jedoch bei einer physischen Generalversammlung nicht einfacher geworden. Auch dort hätten die Mitglieder über alle gültigen Anträge abstimmen müssen. Der Vorteil der schriftlichen Stimmabgabe besteht insbesondere darin, dass jedes Mitglied auf diese Weise die Möglichkeit hat, sich ein Gesamtbild über alle Traktanden und Themen dieser GV zu machen und darüber in Ruhe zu befinden.

 

Das Credo dieser besonderen Generalversammlung ist, dass jedes Vereinsmitglied grösstmögliche Transparenz über sämtliche Themen hat und sich entsprechend eine fundierte Meinung bilden kann. Dies auch deshalb, weil den Mitgliedern zusammen mit den Unterlagen die Anträge und Wortmeldungen der Mitglieder mitgeschickt werden.

 

Mit den zugesandten Unterlagen und Informationen bietet der FCB seinen Vereinsmitgliedern für diese Generalversammlung auf schriftlichem Weg einen umfassenden Service, der in dieser Form über das rechtlich Notwendige hinausgeht.

 

Bei mir sind die Unterlagen am Freitag eingegangen. Ich habe nun nur eine Woche Zeit, um meine Stimme abzugeben. Ist das nicht zu kurz?

 

Wir sind bewusst, dass die Unterlagen sehr umfangreich sind und es Zeit braucht, diese zu studieren. Gleichzeitig befinden wir uns aufgrund der Corona-Pandemie jedoch in einer Ausnahmesituation. Wir erachten daher die zur Verfügung stehende Zeit als ausreichend. Mit der angesetzten Frist gehen wir zudem auch deutlich weiter als die Vorgaben des Bundesrates zur schriftlichen Abstimmung aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie.

 

Worüber wird u.a. abgestimmt, was/wer wird gewählt?

 

Es wird über die gleichen Traktanden abgestimmt wie auch an einer physischen Generalversammlung. In diesem Jahr wird zudem, wie an der letzten GV angekündigt, über das das Projekt «Statuten 2020» abgestimmt. Die Clubleitung hat den Mitgliedern eine umfassende Totalrevision der Statuten vorgelegt, die den Verein aus Sicht der Clubleitung fit machen für die Herausforderung dieser Zeit.

 

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Traktanden und den jeweiligen Beschlüssen, die von der Generalversammlung zu fällen sind, finden Sie im Abstimmungsbüchlein, das den Unterlagen beigelegt ist.

 

An dieser Stelle möchte wir Sie darüber informieren, dass es die Abstimmungsfrage zu Traktandum 13 (Freimitglieder) ärgerlicherweise nicht in die gedruckten Unterlagen geschafft hat. Gemäss den bestehenden Statuten haben nämlich die Mitglieder über die Aufnahme von Freimitgliedern zu befinden (auch dann, wenn diese die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen). Die Abstimmung, die an der GV jeweils per Akklamation vorgenommen wurde, wird an der GV im Frühsommer 2021 nachgeholt.

 

Wer sind die Kandidatinnen/Kandidaten?

 

Es haben sich insgesamt 13 Kandidatinnen und Kandidaten für einen Sitz im Vorstand beworben. Dies sind zum einen die drei Kandidaten der bisherigen Clubleitung: Reto Baumgartner, Dominik Donzé, Benno Kaiser. Weiter sind folgende Wahlvorschläge eingegangen: Tobias Adler, Dieter «Didi» Bürge, Patrick Fassbind, Jean-Claude D. Gerber, Peter Hablützel, Silvia Schenker, Daniel Schreier, Felix Sutter, Jo Vergeat, Peter Walker.

 

Für das Präsidium bewerben sich das bisherige Clubleitungsmitglied Reto Baumgartner sowie Jean-Claude D. Geber.

 

Als Delegierte stehen zur Verfügung: Reto Baumgartner/Benno Kaiser (je nach Statutenänderungen) sowie Patrick Fassbind und Peter Hablützel.

 

In den Wahlunterlagen finden sich weiterführende Informationen zu jeder Kandidatin bzw. jedem Kandidat.

 

Wie laufen die Wahlen ab?

 

Die Wahlen sind so konzipiert, dass die Mitglieder die grösstmögliche Freiheit haben, sich zu den einzelnen Eventualitäten zu äussern. Das Wahlprozedere hängt davon ab, nach welchen Statuten gewählt wird – darüber wird ja ebenfalls abgestimmt. Diesem Umstand wird in den Wahlunterlagen Rechnung getragen, in dem die Mitglieder über alle Eventualitäten abstimmen können/müssen.

 

Wichtig zu erwähnen in diesem Zusammenhang: Diese Komplexität hat nichts mit der schriftlichen Form der GV zu tun, sondern mit mehreren, sehr vielschichten Mitgliederanträgen. Diese machen es notwendig, die ganzen Abstimmungen und Wahlen kaskadenartig zu gestalten, was das ganze Prozedere sehr verkompliziert. Dies wäre folglich an einer physischen Generalversammlung genau gleich gewesen.

 

Was ist wichtig bei der Abstimmung über die Statuten?

 

Die Unterlagen sind auf alle Eventualitäten ausgerichtet. Die Mitglieder haben sich deshalb sowohl im Rahmen der bestehenden wie auch der neuen Statuten zu äussern.

 

Bei der Auszählung kommt dann aus, nach welchen Statuten die Wahl stattfindet/stattfand – und entsprechend wird dann der Vorstand konstituiert.

 

Wann werden die Ergebnisse publiziert?

 

Die Mitglieder haben Zeit, ihre Unterlagen bis am 13. November 2020 dem FCB zuzustellen. Die Publikation erfolgt schnellstmöglich, sobald die Ergebnisse vorliegen. Tatsächlich fehlen uns die Erfahrungswerte dazu, deshalb möchten wir keine konkretere Prognose machen, wann genau die Publikation erfolgt. Wir sind aber bemüht, so schnell als möglich zu kommunizieren.

 

Wer nimmt die Auswertung der Unterlagen vor?

 

Der FCB-Vorstand trägt die Verantwortung und sorgt für eine korrekte Auszählung und Veröffentlichung der Ergebnisse.

 

Obwohl dies nicht vorgeschrieben ist, lässt sich der FCB sowohl in der Vor- als auch in der Nachbearbeitung der GV auch beraten und nimmt in diesem Zusammenhang juristische Unterstützung in Anspruch. Zudem wird der ganze Prozess notariell begleitet.

 

Sehen die neuen Statuten zwingend eine eigene, selbst betriebene Geschäftsstelle vor?

 

Nein. Der Verein muss postalisch kontaktierbar/erreichbar sein. Wie eine entsprechende Geschäftsstelle aussieht, liegt aber im Ermessen des künftigen Vereinsvorstands. Er kann diese selbst betreiben oder von einer anderen Gesellschaft betreiben lassen. Die Statuten eines Vereins geben diesem ein Grundgerüst vor, über dessen genaue Ausgestaltung die Vereinsleitung bestimmt.

 

Haben Mitglieder nach den neuen Statuten das Recht, Anträge zu stellen?

 

Ja. Die Clubleitung ist der Ansicht, dass die neuen Statuten die Mitgliedschaftsrechte stärken und Klarheit schaffen über die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Ein grosses Defizit der aktuellen Statuten ist deren Unklarheit in vielen Fragen. So sehen die bestehenden Statuten zum Beispiel kein explizites Traktandierungsrecht (= Recht des einzelnen Mitglieds, ein eigenes Traktandum zu verlangen) des einzelnen Mitglieds vor. Das Antragsrecht bezieht sich explizit auf «einzelne Traktanden», die von der Clubleitung bereits festgelegt wurden (§ 6 Ziff. 5).

 

In den neuen Statuten wird diese Unklarheit behoben, indem das Traktandierungsrecht der Mitglieder ausdrücklich festgehalten wird. Dabei ist die Clubleitung der Meinung, dass die damit verlangten Quoren aufgrund der digitalen Mobilisierungsmöglichkeiten ohne weiteres erreicht würden. Es geht zudem auch darum, den Verein davor zu schützen, dass er mit querulatorischen Eingaben geflutet wird.

 

Im Übrigen sehen auch die neuen Statuten wie bisher das ausdrückliche Recht der Mitglieder vor, noch bis 10 Tage vor der Generalversammlung Anträge zu den Traktanden zu stellen (Art. 16 der neuen Statuten).

 

Enthalten die neuen Statuten auch Informationen zum Frauenfussball?

 

Ja. Die neuen Statuten beinhalten eine ausdrückliche Bestimmung zur Abteilung Frauenfussball (Artikel 3). Darin wird festgehalten, dass sich der FCB für die Förderung des Frauenfussballs engagiert, sowohl im Spitzensport als auch im Bereich Breitensport. Damit wird klar zum Ausdruck gebracht, dass der Frauenfussball einer der Hauptpfeiler des Vereins ist.

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