Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG wurde aufgrund einer superprovisorischen Verfügung durch David Degen in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG wurde aufgrund einer superprovisorischen Verfügung durch David Degen in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Basel, 29. März 2021 – Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG hat unmittelbar vor der heutigen Verwaltungsratssitzung eine superprovisorische Massnahme vom Zivilgericht Basel-Stadt, auf Gesuch von David Degen, erhalten. Diese gerichtliche Verfügung hat die Handlungsfähigkeit des Verwaltungsrates eingeschränkt, so dass die heutige Verwaltungsratssitzung nicht wie geplant abgehalten wurde.
Der Verwaltungsrat hält fest, dass weder die Gesellschaft noch Bernhard Burgener persönlich vor Erlass der superprovisorischen Verfügung angehört wurden. Das Zivilgericht Basel-Stadt hat angekündigt, zu einer Verhandlung mit den Parteien vorzuladen.
Entgegen der Medienmitteilung von David Degen erfolgte keine Aktienübertragung von Bernhard Burgener an David Degen.
Der Verwaltungsrat wird dazu zu gegebener Zeit weiter informieren und bedauert die Vorgehensweise von David Degen.
Dieser Inhalt wurde automatisch von einem alten System migriert. Auffällige Fehler bitte an newsroom@fcb.ch schicken.
Chrome | Firefox | Edge |
Google Chrome
|
Mozilla Firefox
|
MS Edge
|
|
|