AGB

FCB-Clubhuus

Allgemeine Geschäftsbedingungen des FCB-Clubhuus.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FC Basel 1893 AG für das FCB-Clubhuus

1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kind, vertreten durch die Person(en), der/denen die elterliche Sorge bzw. die gesetzliche Vertretung über das Kind zusteht (einzeln und zusammen „der gesetzliche Vertreter“) und der FC Basel 1893 AG („FCB“) im Zusammenhang mit dem FCB-Clubhuus.

2. ALLGEMEINES

2.1. Rechtsnatur und Zweck des FCB-Clubhuus

Beim FCB-Clubhuus handelt es sich nicht um einen Verein oder eine andere juristische Person nach schweizerischem Recht. Das FCB-Clubhuus stellt ein Programm der Aktiengesellschaft FC Basel 1893 AG dar.

Das FCB-Clubhuus bezweckt die frühzeitige Bindung von Kindern an den FCB, die Schaffung eines Zugehörigkeitsgefühls zum FCB und die Übernahme von sozialer Verantwortung. Zu diesem Zweck bietet der FCB den im FCB-Clubhuus angemeldeten Kindern gegen Entrichtung eines Jahresbeitrags verschiedene Angebote an. Die Bewerbung und Platzvergabe für entsprechend gekennzeichnete Leistungen und Veranstaltungen erfolgen über das in diesen AGB geregelte Räppli-System.

2.2. Vertragliche Beziehungen

Im Rahmen des FCB-Clubhuus werden die teilnehmenden Kinder als „Mitglieder“ und die Teilnahme der Kinder am Programm FCB-Clubhuus sowie an dessen Leistungen als „Mitgliedschaft“ bezeichnet, ohne dass damit eine Mitgliedschaft oder Gesellschafterstellung zu einer juristischen Person begründet wird.

Vertragliche Beziehungen bestehen ausschliesslich zwischen dem Mitglied, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, und der FC Basel 1893 AG.

Die Mitgliedschaft im FCB-Clubhuus ist personengebunden und weder übertrag- noch vererbbar.

2.3. Rechtsgeschäftliche Erklärungen

Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit dem FCB-Clubhuus (insbesondere Anmeldung für die Mitgliedschaft, Anmeldung für einzelne Angebote, Abgabe, Erhöhung oder Rückzug von Räppli-Geboten, Anmeldung für die Ersatzbank, Einsatz von Jokern sowie Beendigung der Mitgliedschaft) sind nur gültig, wenn sie durch den gesetzlichen Vertreter des Mitglieds erfolgen.

Sind in Bezug auf ein Mitglied mehrere gesetzliche Vertreter vorhanden, darf der FCB ohne vorgängige anderslautende Anweisung darauf vertrauen, dass die Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Erklärung durch einen gesetzlichen Vertreter im Wissen und mit dem Einverständnis der anderen gesetzlichen Vertreter erfolgt.

3. MITGLIEDSCHAFT

3.1. Anmeldevoraussetzungen für die Mitgliedschaft

Das FCB-Clubhuus umfasst folgende Mitgliedschaftsangebote:

  • FCB-Binggis Club für Kinder von 0 bis 5 Jahren
  • FCB-Kids Club für Kinder von 6 bis 13 Jahren
  • FCB-Teens Club für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

Die Zuteilung zu den jeweiligen Clubstufen erfolgt automatisch anhand des Geburtsjahres des Mitglieds. Massgebend ist der Jahrgang, welchem das Mitglied im jeweiligen Kalenderjahr angehört.

Ein Mitglied wird jeweils jener Clubstufe zugeteilt, die seinem Jahrgang gemäss den gültigen Alterskategorien des FCB-Clubhuus entspricht.

Der FCB hat das Recht, einen Antrag auf Mitgliedschaft im FCB-Clubhuus ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2. Anmeldung für die Mitgliedschaft

Die Anmeldung für eine Mitgliedschaft im FCB-Clubhuus erfolgt online über die vom FCB zur Verfügung gestellte Registrierungsplattform oder über andere vom FCB definierte Anmeldewege.

Bei der Anmeldung hat das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter allfällige Krankheiten, Allergien und sonstige relevante Informationen über das Mitglied mitzuteilen.

Mit der Anmeldung für die Mitgliedschaft im FCB-Clubhuus bestätigt das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, diese AGB vorgängig erhalten zu haben und mit deren Inhalt vorbehaltlos einverstanden zu sein.

3.3. Beginn, Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft

3.3.1. Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im FCB-Clubhuus beginnt mit der Bestätigung der Mitgliedschaft durch den FCB.

Bei einem Beitritt während des laufenden Kalenderjahres beginnt die Mitgliedschaft mit der Bestätigung durch den FCB; das erste Mitgliedschaftsjahr endet vorbehaltlich der nachfolgenden Sonderregelung am 31. Dezember desselben Kalenderjahres.

Erfolgt die Neuanmeldung zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember, gilt die Mitgliedschaft bereits für das folgende Kalenderjahr. Die Zeit zwischen Bestätigung der Mitgliedschaft und dem 31. Dezember des laufenden Jahres wird ohne zusätzlichen Jahresbeitrag gewährt. Eine Neuanmeldung im November oder Dezember ist nur zulässig, wenn die betreffende Person im folgenden Kalenderjahr höchstens 17 Jahre alt wird.

3.3.2. Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft gilt ab der Bestätigung der Mitgliedschaft durch den FCB bis zum 31. Dezember desselben Kalenderjahres, bei Neuanmeldungen zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember bis zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres, und danach jeweils für ein volles Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember (je „Mitgliedschaftsjahr“). Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern sie nicht zuvor gemäss Ziffer 3.3.4 endet oder gekündigt wird.

3.3.3. Automatischer Clubwechsel

Die Mitglieder wechseln aufgrund ihres Geburtsjahres automatisch in die jeweils nächsthöhere Clubstufe des FCB-Clubhuus.

Der Wechsel erfolgt auf den 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem das Mitglied gemäss seinem Jahrgang die entsprechende Altersgrenze erreicht; ab diesem Zeitpunkt ist der Jahresbeitrag der neuen Clubstufe geschuldet.

Der automatische Wechsel in eine andere Clubstufe innerhalb des FCB-Clubhuus gilt nicht als Beendigung der Mitgliedschaft und erfolgt ohne erneute Anmeldung.

Mit dem Clubwechsel gelten automatisch die für die neue Clubstufe vorgesehenen Leistungen und Jahresbeiträge.

3.3.4. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im FCB-Teens Club endet automatisch per 31. Dezember des Kalenderjahres, in welchem das Mitglied das 17. Altersjahr vollendet.

Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied bzw. dessen gesetzlichem Vertreter jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

Die Mitgliedschaft kann bei Vorliegen wichtiger Gründe, welche die Fortführung der Mitgliedschaft für eine Partei unzumutbar erscheinen lassen, mit sofortiger Wirkung ausserordentlich gekündigt werden.

Wichtige Gründe für eine ausserordentliche Kündigung der Mitgliedschaft durch den FCB liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Nichtbezahlung des Jahresbeitrages trotz Mahnung und Ansetzung einer Nachfrist von 30 Tagen;
  • Verstösse gegen den Verhaltenskodex, die Hausordnungen oder die Kinderschutzrichtlinien des FCB;
  • Schädigung des Ansehens des FCB, des FCB-Clubhuus, deren Mitarbeitenden, Mitglieder oder Partner durch das Mitglied oder dessen gesetzliche Vertreter;
  • Grob unangemessenes oder sicherheitsgefährdendes Verhalten an Veranstaltungen oder Angeboten des FCB-Clubhuus.

Mit dem Ende der Mitgliedschaft verfallen verbleibende definitiv zugeteilte Teilnahmeplätze für Veranstaltungen nach diesem Zeitpunkt. Für diese Teilnahmeplätze bereits bezahlte Unkostenbeiträge werden nicht zurückerstattet.

4. JAHRESBEITRAG

Für die Mitgliedschaft im FCB-Clubhuus wird für jedes Mitgliedschaftsjahr ein Jahresbeitrag erhoben.

Bei Beginn der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres ist der volle Jahresbeitrag geschuldet. Bei Neuanmeldungen zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember wird der Jahresbeitrag bereits für das folgende Kalenderjahr erhoben; die Zeit zwischen Bestätigung der Mitgliedschaft und dem 31. Dezember des laufenden Jahres wird ohne zusätzlichen Jahresbeitrag gewährt. Für dasselbe folgende Kalenderjahr wird im Januar kein weiterer Jahresbeitrag erhoben. Massgebend ist der Jahresbeitrag der für das folgende Kalenderjahr geltenden Clubstufe.

Eine anteilsmässige Reduktion oder Rückerstattung des Jahresbeitrages bei unterjährigem Eintritt, ordentlicher oder ausserordentlicher Kündigung, automatischem Clubwechsel oder aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.

Die aktuell gültigen Jahresbeiträge werden auf der offiziellen Website des FCB-Clubhuus publiziert.

Der Jahresbeitrag beträgt derzeit:

  • FCB-Binggis Club: CHF 35.– pro Mitgliedschaftsjahr;
  • FCB-Kids Club: CHF 65.– pro Mitgliedschaftsjahr;
  • FCB-Teens Club: CHF 75.– pro Mitgliedschaftsjahr.

Der FCB behält sich die Anpassung der Jahresbeiträge ausdrücklich vor. Änderungen für das nächste Mitgliedschaftsjahr werden den Mitgliedern bzw. deren gesetzlichen Vertretern rechtzeitig vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist kommuniziert.

Die Verpflichtung zur Bezahlung des Jahresbeitrages bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Leistungen des FCB-Clubhuus nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden. Werden die einem Mitglied gutgeschriebenen Räppli nicht oder nicht vollständig verwendet oder verfallen sie nach Massgabe dieser AGB, begründet dies keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung oder Reduktion des Jahresbeitrages. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied im Vergabeverfahren keinen Teilnahmeplatz erhält und seine Räppli deshalb nicht oder nicht vollständig verwenden kann.

5. RÄPPLI-SYSTEM

5.1. Geltungsbereich und Räppli-Guthaben

Jedes Mitglied des FCB-Clubhuus nimmt automatisch am Räppli-System teil. Dies gilt für die Clubstufe, FCB-Kids Club und FCB-Teens Club. Der FCB-Binggis Club ist vom Räppli-System ausgeschlossen. Mit Bezahlung des Jahresbeitrags erhält jedes Mitglied pro Mitgliedschaftsjahr 1’893 Räppli; vorbehalten bleibt die nachfolgende Sonderregelung für Neuanmeldungen zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember. Die Räppli dienen ausschliesslich der Bewerbung und Priorisierung für diejenigen Leistungen und Veranstaltungen, die der FCB dem Räppli-System unterstellt und entsprechend kennzeichnet. Aus der Teilnahme am Räppli-System folgt nicht, dass sämtliche Angebote des FCB-Clubhuus dem Räppli-System unterliegen.

Räppli sind persönlich, nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie können weder in Bargeld umgetauscht noch ausbezahlt werden. Nicht verwendete Räppli verfallen mit Ablauf des jeweiligen Mitgliedschaftsjahres am 31. Dezember. Ein Übertrag auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Mit dem Ende der Mitgliedschaft verfallen sämtliche verbleibenden Räppli.

Bei einer Neuanmeldung zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember erhält das Mitglied mit Bestätigung der Mitgliedschaft durch den FCB 1’893 Räppli. Diese können unter den Voraussetzungen gemäss Ziffer 6.1 sofort verwendet werden und bleiben bis zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres gültig. Im folgenden Januar erfolgt keine erneute Gutschrift von Räppli.

5.2. Eventbewerbung und Mindestgebote

Für bestimmte Veranstaltungen kann der FCB ein Mindestgebot in Räppli festlegen. Das Mitglied kann innerhalb der jeweils kommunizierten Anmeldefrist ein Gebot in mindestens der festgelegten Höhe abgeben und dieses während der Anmeldefrist erhöhen. Die blosse Abgabe eines Räppli-Gebots begründet keinen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz.

5.3. Vergabe der Teilnahmeplätze

Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Teilnahmeplätze, erfolgt die Vergabe grundsätzlich nach der Höhe des eingesetzten Räppli-Gebots, wobei höhere Gebote Vorrang haben. Bei gleichem Gebot werden Mitglieder mit weniger bisherigen Eventteilnahmen innerhalb des laufenden Mitgliedschaftsjahres bevorzugt. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet ein automatisiertes Zufallsverfahren. Vorbehalten bleibt die nachfolgend geregelte Teilnahme mittels Joker, der vom FCB vergeben werden kann.

5.4. Rückzug eines Gebots

Ein abgegebenes Räppli-Gebot kann bis spätestens 24 Stunden vor dem offiziell kommunizierten Ende der jeweiligen Anmeldefrist zurückgezogen werden. Bei einem fristgerechten Rückzug werden die für die Bewerbung eingesetzten Räppli dem Räppli-Konto des Mitglieds vollumfänglich zurückerstattet.

Weniger als 24 Stunden vor dem offiziell kommunizierten Ende der jeweiligen Anmeldefrist ist ein Rückzug des Gebots nicht mehr möglich.

Massgebend für die Berechnung der Frist ist der vom FCB für das Ende der jeweiligen Anmeldefrist offiziell kommunizierte Zeitpunkt.

5.5. Verbrauch, Rückerstattung und Absagen

Erhält das Mitglied nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen Teilnahmeplatz („definitive Zuteilung eines Teilnahmeplatzes“), werden die dafür eingesetzten Räppli definitiv vom Räppli-Guthaben abgezogen. Erhält das Mitglied keinen Teilnahmeplatz, werden die eingesetzten Räppli vollständig freigegeben bzw. dem verfügbaren Räppli-Guthaben wieder gutgeschrieben.

Nach definitiver Zuteilung eines Teilnahmeplatzes werden die für die Veranstaltung eingesetzten Räppli bei einer Absage durch das Mitglied unabhängig vom Zeitpunkt der Absage zurückerstattet. Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.

Wird eine Veranstaltung durch den FCB abgesagt, werden bereits definitiv abgezogene Räppli für diese Veranstaltung vollständig dem Räppli-Konto des Mitglieds wieder gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des Jahresbeitrags entsteht dadurch nicht. Bei blosser Verschiebung bleibt der Räppli-Einsatz für die Teilnahme am Ersatztermin bestehen; eine Rückgutschrift erfolgt nicht.

5.6. Ersatzbank

Mitglieder, welche die erforderliche Mindestanzahl an Räppli nicht erreichen oder über kein Räppli-Guthaben mehr verfügen, können sich, sofern für die betreffende Veranstaltung vorgesehen, für die Ersatzbank anmelden.

Mit der Anmeldung zur Ersatzbank setzt das Mitglied automatisch sein gesamtes zum Zeitpunkt der Anmeldung verfügbares Räppli-Guthaben ein („All-in-Prinzip“). Erhält das Mitglied über die Ersatzbank einen Teilnahmeplatz, wird das eingesetzte Restguthaben vollständig abgezogen.

5.7. Joker-System

Der FCB kann in begründeten Einzelfällen Teilnahmeplätze ausserhalb des ordentlichen Räppli-Vergabeverfahrens vergeben und hierzu einzelnen Mitgliedern sogenannte Joker zuteilen.

Ein Joker sichert dem Mitglied ausschliesslich für die Veranstaltung, für die er zugeteilt wurde, einen Teilnahmeplatz, sofern die Voraussetzungen gemäss Ziffer 6.1 erfüllt sind. Für eine mittels Joker erfolgende Teilnahme werden keine Räppli abgezogen. Aus der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines Jokers.

Bei Absage der Veranstaltung verfällt der Joker ohne Anspruch auf Ersatz; bei blosser Verschiebung bleibt er gültig.

5.8. Live-Rangliste

Während der Bewerbungsphase kann der FCB eine anonymisierte Rangliste anzeigen. Diese kann insbesondere den aktuellen Rang, die Anzahl eingesetzter Räppli, die Anzahl bisheriger Eventteilnahmen sowie die Verwendung eines Jokers ausweisen. Die Identität anderer Mitglieder wird gegenüber den Mitgliedern nicht offengelegt.

5.9. Kein käuflicher Erwerb

Räppli können nicht käuflich erworben werden. Die jährliche Gutschrift von Räppli setzt eine gültige und bestehende Mitgliedschaft im FCB-Clubhuus sowie die Bezahlung des Jahresbeitrages für das betreffende Mitgliedschaftsjahr voraus; vorbehalten bleibt die Sonderregelung zur Gutschrift bei Neuanmeldungen zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember. Ein zusätzlicher Erwerb von Räppli gegen Bezahlung ist derzeit ausgeschlossen.

Der FCB behält sich vor, das Räppli-System künftig anzupassen und insbesondere die Möglichkeit zum entgeltlichen Erwerb zusätzlicher Räppli einzuführen. Eine solche Änderung sowie die dafür geltenden Bedingungen und Preise werden den Mitgliedern vorgängig in geeigneter Form kommuniziert und richten sich nach den jeweils geltenden AGB.

6. LEISTUNGEN DES FCB-CLUBHUUS

6.1. Allgemeines

Der FCB gewährt den Mitgliedern des FCB-Clubhuus verschiedene Angebote für Sach- und Dienstleistungen sowie Teilnahmemöglichkeiten an Veranstaltungen, Aktionen, Verlosungen, Camps und weiteren Angeboten („Leistungen“).

Die aktuellen Leistungen des FCB-Clubhuus können auf der offiziellen Website eingesehen werden.

Die Leistungen können je nach Clubstufe unterschiedlich ausgestaltet sein und unterscheiden sich insbesondere zwischen dem FCB-Binggis Club, dem FCB-Kids Club und dem FCB-Teens Club.

Der FCB ist berechtigt, für einzelne Leistungen besondere Teilnahme- oder Bezugsvoraussetzungen festzulegen (z.B. Mindestalter, Gesundheitsanforderungen oder Begleitpflicht durch Erziehungsberechtigte).

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen des FCB-Clubhuus sind stets eine gültige und bestehende Mitgliedschaft, die Bezahlung des Jahresbeitrages sowie die Erfüllung der für die jeweilige Leistung geltenden besonderen Teilnahme- oder Bezugsvoraussetzungen. Bei Veranstaltungen mit einem Vergabeverfahren, insbesondere über das Räppli-System, ist zusätzlich die definitive Zuteilung eines Teilnahmeplatzes durch den FCB oder die Sicherung eines Teilnahmeplatzes durch den gültigen Einsatz eines Jokers nach Massgabe dieser AGB erforderlich. Auch nach erfolgter Platzzuteilung oder gültigem Einsatz eines Jokers bleiben die Bestimmungen dieser AGB über die Änderung, Verschiebung oder Absage von Leistungen vorbehalten.

Bei der Bewerbung um die Teilnahme an einer Leistung des FCB-Clubhuus bzw. bei der Anmeldung zu einer Leistung ohne vorgängiges Vergabeverfahren hat das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter dem FCB unaufgefordert allfällige relevante Besonderheiten (z.B. Krankheiten, Allergien oder besondere Bedürfnisse) mitzuteilen.

6.2. Unkostenbeitrag für Leistungen

Der FCB ist berechtigt, für einzelne Leistungen des FCB-Clubhuus einen gesonderten und zusätzlich zum Jahresbeitrag zu entrichtenden Unkostenbeitrag zu erheben (z.B. Teilnahmegebühren für Events, Camps oder Sonderveranstaltungen). Ein Unkostenbeitrag kann unabhängig davon erhoben werden, ob die betreffende Leistung dem Räppli-System unterliegt oder die Teilnahme mittels Joker erfolgt. Bei Leistungen, die dem Räppli-System unterliegen, ist ein allfälliger Unkostenbeitrag zusätzlich zum Räppli-Einsatz zu entrichten. Die Bezahlung des Unkostenbeitrags ersetzt weder einen erforderlichen Räppli-Einsatz noch das vorgesehene Vergabeverfahren. Die jeweils geltenden Teilnahmebedingungen, ein erforderlicher Räppli-Einsatz und allfällige Unkostenbeiträge werden beim betreffenden Angebot bekannt gegeben. Die fristgerechte Bezahlung eines allfälligen Unkostenbeitrags innerhalb der beim jeweiligen Angebot oder in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der betreffenden Leistung. Bereits bezahlte Unkostenbeiträge werden ausschliesslich bei Absage der betreffenden Leistung durch den FCB zurückerstattet. Bei einer Absage durch das Mitglied oder bei Nichterscheinen besteht unabhängig vom Zeitpunkt der Absage kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei blosser Verschiebung wird ein bereits bezahlter Unkostenbeitrag auf die Teilnahme am Ersatztermin angerechnet und nicht zurückerstattet.

6.3. Kein Anspruch auf limitierte Leistungen

Sofern einzelne Leistungen des FCB-Clubhuus quantitativ beschränkt sind (beschränkte Stückzahl, limitierte Teilnahmeplätze, Verlosungen etc.), begründen weder die Mitgliedschaft allein noch die Bewerbung oder Anmeldung einen Anspruch auf den Erhalt bestimmter Leistungen oder die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen. Insbesondere begründet die blosse Abgabe eines Räppli-Gebots keinen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz. Auch nach definitiver Zuteilung eines Teilnahmeplatzes bleiben die Vorbehalte gemäss Ziffer 6.1 anwendbar.

6.4. Absage oder Verschiebung von Leistungen und Verhinderung des Mitglieds

Bei Absage oder Verschiebung einzelner Leistungen des FCB-Clubhuus, sofern der wesentliche Umfang des Jahresprogramms erhalten bleibt, oder bei Verhinderung des Mitglieds bestehen seitens des Mitglieds bzw. seines gesetzlichen Vertreters keinerlei Ansprüche gegenüber dem FCB, insbesondere kein Anspruch auf Nachgewährung, Ersatzleistungen irgendwelcher Art, Rückerstattung bereits geleisteter oder Kürzung künftig fälliger Jahresbeiträge. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche, die Rückgutschrift von Räppli gemäss Ziffer 5.5 und die Rückerstattung von Unkostenbeiträgen gemäss Ziffer 6.2. Bei blosser Verschiebung bleibt die Platzzuteilung für den Ersatztermin bestehen.

6.5. Vorbehalt von Anpassungen der Leistungen

Der FCB ist berechtigt, die Leistungen des FCB-Clubhuus aus sachlichen Gründen anzupassen, zu ergänzen, einzuschränken oder einzelne Leistungen einzustellen, sofern der wesentliche Umfang des Jahresprogramms im laufenden Mitgliedschaftsjahr erhalten bleibt. Dies umfasst auch die Festlegung, welche künftig ausgeschriebenen Leistungen dem Räppli-System unterliegen.

In diesem Fall bestehen seitens der Mitglieder bzw. des gesetzlichen Vertreters keinerlei Ansprüche gegenüber dem FCB, insbesondere kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter oder die Kürzung künftig fälliger Jahresbeiträge. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche, die Rückgutschrift von Räppli gemäss Ziffer 5.5 und die Rückerstattung von Unkostenbeiträgen gemäss Ziffer 6.2.

7. BILD-, TON- UND VIDEOAUFNAHMEN

Das Mitglied bzw. der gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von Angeboten, Veranstaltungen, Events, Camps sowie sonstigen Aktivitäten des FCB-Clubhuus Bild-, Ton- und Videoaufnahmen des Mitglieds erstellt werden können.

Der FCB ist berechtigt, diese Aufnahmen zeitlich, örtlich und sachlich unbeschränkt für Kommunikations-, Dokumentations- und Marketingzwecke zu verwenden sowie durch den FCB und dessen Partner, Sponsoren und Dienstleister veröffentlichen zu lassen.

Die Nutzung kann insbesondere in Online- und Printmedien, auf Websites, in sozialen Medien, in Newslettern, Magazinen, Präsentationen sowie in Werbe- und Kommunikationsmitteln des FCB und des FCB-Clubhuus erfolgen.

Ein Anspruch auf Vergütung für die Verwendung der Aufnahmen besteht nicht.

Das Mitglied bzw. der gesetzliche Vertreter kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf bereits erfolgten Verwendung der Aufnahmen bleibt davon unberührt.

8. VERSICHERUNGEN

Mit der Anmeldung für das FCB-Clubhuus bestätigt das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, dass für das Mitglied ein ausreichender Versicherungsschutz, insbesondere für Unfall-, Kranken- und Haftpflichtfälle, besteht.

Der Abschluss und die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Mitglieds bzw. dessen gesetzlichen Vertreters.

9. HAFTUNG

Das Mitglied bzw. der gesetzliche Vertreter haften dem FCB für sämtliche Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft oder der Teilnahme an Angeboten und Veranstaltungen des FCB-Clubhuus verursachen.

Sofern der FCB von Dritten aufgrund des Verhaltens des Mitglieds oder dessen gesetzlichen Vertreters in Anspruch genommen wird, verpflichten sich das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, den FCB vollumfänglich schadlos zu halten, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungs- und Rechtsvertretungskosten.

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst der FCB jede Haftung für sich, seine Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Beauftragten und Partner gegenüber dem Mitglied und dessen gesetzlichen Vertretern aus. Dies gilt insbesondere für direkte und indirekte Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft oder der Teilnahme an Angeboten und Veranstaltungen des FCB-Clubhuus.

Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Kleidern, Wertgegenständen oder Bargeld.

Der FCB haftet ferner nicht für Einschränkungen, Änderungen oder den Wegfall einzelner Leistungen, Angebote oder Vorteile des FCB-Clubhuus. Vorbehalten bleiben die Rückgutschrift von Räppli gemäss Ziffer 5.5 und die Rückerstattung von Unkostenbeiträgen gemäss Ziffer 6.2.

10. DATENSCHUTZ

Mit der Anmeldung erklären sich das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass der FCB die im Rahmen der Mitgliedschaft erhobenen personenbezogenen Daten bearbeitet und speichert, soweit dies für die Durchführung der Mitgliedschaft, die Kommunikation mit den Mitgliedern sowie die Organisation und Abwicklung von Angeboten und Veranstaltungen des FCB-Clubhuus erforderlich ist. Dies umfasst auch die Führung des Räppli-Kontos, die Bearbeitung von Geboten, die Berücksichtigung bisheriger Eventteilnahmen und die Verwendung von Jokern für das Vergabeverfahren sowie die Anzeige der in Ziffer 5.8 beschriebenen anonymisierten Rangliste.

Die Bearbeitung der Personendaten erfolgt gemäss den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen des FCB.

Soweit gesetzlich zulässig, kann der FCB personenbezogene Daten an Partner, Sponsoren, Dienstleister und Auftragsbearbeiter weitergeben, sofern dies zur Erfüllung der Mitgliedschaft oder zur Durchführung von Angeboten und Veranstaltungen erforderlich ist.

Darüber hinaus können die Daten für Informations-, Marketing-, Meinungs- und Marktforschungszwecke des FCB verwendet werden. Die gesetzlichen Vertreter können einer Verwendung ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit widersprechen.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. Abtretung

Die Übertragung oder Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesen AGB bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.

11.2. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.3. Änderungen der AGB

Der FCB ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen oder zu ändern.

Die jeweils geltende Fassung wird auf der offiziellen Website des FCB-Clubhuus veröffentlicht.

Sofern die Änderungen für die Mitglieder wesentlich sind, werden diese bzw. deren gesetzliche Vertreter in geeigneter Form informiert. Änderungen werden zum Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter nicht innerhalb von 10 Tagen nach rechtzeitiger Information widerspricht.

11.4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Mitglied bzw. dessen gesetzlichem Vertreter und dem FCB sowie auf diese AGB findet ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im FCB-Clubhuus sowie diesen AGB ist Basel-Stadt.

FC Basel 1893 AG, Stand: September 2026