Mitgliedschaftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Mitgliedschaftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Verein FC Basel 1893 mit Sitz in Basel (nachfolgend Verein) und den Personen, die eine Vereinsmitgliedschaft beantragen oder innehaben (nachfolgend Mitglied).

Sie ergänzen die Statuten des Vereins in der jeweils gültigen Fassung.

Im Konfliktfall gehen die Statuten diesen Mitgliedschaftsbedingungen vor.

2. Vereinsjahr und Aufnahme

Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr (§ 5 Statuten).

Die Mitgliedschaft entsteht mit dem Eingang des Mitgliederbeitrags (§ 9 Abs. 1 Statuten).

Die Aufnahme kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Verein ist berechtigt, Beitrittsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Für minderjährige Mitglieder ist die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

3. Mitgliedschaftskategorien

Die Mitgliedskategorien sind in § 7 der Statuten abschliessend geregelt:

  • Aktivmitglieder,
  • Passivmitglieder,
  • Freimitglieder,
  • Ehrenmitglieder.

4. Mitgliederbeiträge und Zahlung

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung (§ 11 Statuten).

Die Beiträge werden jeweils für das ganze Kalenderjahr fällig. Eine anteilmässige Rückvergütung ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 7 Statuten).

Bei Eintritt nach dem 30. Juni ist ein halber Jahresbeitrag zu bezahlen (§ 11 Abs. 3 Statuten).

Die Zahlung erfolgt gemäss den im digitalen Kauf-Prozess angebotenen Zahlungsmethoden oder auf Nachfrage per Rechnung.

Bezahlte Beiträge werden auch bei Austritt oder Ausschluss während des laufenden Jahres nicht rückerstattet.

5. Vorteile für Mitglieder

Der Verein kann Mitgliedern Vorteile gewähren, etwa Vergünstigungen im Fanshop, Vorbezugsrechte für Heimspiele der ersten Mannschaften (Frauen und Männer) der FC Basel 1893 AG, oder Einladungen oder Zugang zu speziellen Veranstaltungen.

Solche Vorteile können ganz oder teilweise von der FC Basel 1893 AG oder anderen Partnerunternehmen erbracht werden. Diese Gesellschaften handeln rechtlich eigenständig und bieten Leistungen nach eigenem Ermessen und gemäss ihren eigenen Geschäfts- oder Ticketbedingungen an.

Das Mitglied anerkennt, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einzelner oder aller Mitgliedervorteile besteht. Die Art, der Umfang, die Verfügbarkeit und die Zuteilung der Vorteile können jederzeit geändert, eingeschränkt oder ausgesetzt werden.

Wird ein Vorteil – insbesondere ein Vorkaufsrecht – aus organisatorischen, kapazitätsbedingten oder sonstigen Gründen nicht gewährt, berechtigt dies das Mitglied nicht zur fristlosen Kündigung oder Rückforderung des Mitgliederbeitrags.

Ein Austritt während des laufenden Jahres ist jederzeit möglich, entbindet das Mitglied jedoch nicht von der Zahlungspflicht bis Ende des Vereinsjahres.

6. Dauer der Mitgliedschaft und Austritt

Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang des Beitrags und dauert bis zum 31. Dezember desselben Jahres (§ 5 und 9 Statuten).

Ein Austritt ist schriftlich oder elektronisch möglich und wirkt auf das Ende des Vereinsjahres (§ 9 Abs. 3 Statuten).

Die Verpflichtung zur Bezahlung des vollen Jahresbeitrags bleibt bestehen (§ 9 Abs. 7 Statuten).

Bereits geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet, auch nicht bei vorzeitigem Austritt oder Nichtnutzung einzelner Vorteile.

7. Haftung

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen (§ 12 Statuten).

Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Für Leistungen der FC Basel 1893 AG oder anderer Partner ist ausschliesslich deren jeweilige Gesellschaft verantwortlich.

Der Verein übernimmt hierfür keine Verantwortung oder Haftung.

8. Datenschutz

Der Verein bearbeitet die Personendaten seiner Mitglieder gemäss der Datenschutzerklärung des Vereins FC Basel 1893.

Soweit dies zur Prüfung oder Ermöglichung von Mitgliedervorteilen erforderlich ist, kann der Verein Mitgliederdaten an die FC Basel 1893 AG weitergeben.

Die FC Basel 1893 AG bearbeitet diese Daten eigenverantwortlich gemäss ihrer eigenen Datenschutzerklärung.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins in Basel, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

10. Kontakt

FC Basel 1893 Verein
Birsstrasse 320A 
+41 61 375 10 10 
www.fcb.ch